Beim Umgang mit Reinigungsmitteln können Arbeitnehmer mit mehr als 600 verschiedenen Inhaltsstoffen in Kontakt kommen. Einige davon können für den Menschen gesundheitsschädigend sein.
Der Grad der Gefährdung durch Reinigungsmittel hängt in erster Linie davon ab, in welcher Konzentration gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe in dem betreffenden Produkt enthalten sind.
Sicherheitsdatenblatt liefert Informationen beim Umgang mit Reinigungsmitteln
Vor gefährlichen Stoffen warnen die rot umrandeten Kennzeichnungen auf den Verpackungen. Aber auch wenn keine Gefährdungskennzeichnung auf der Verpackung angebracht ist, kann durch die Anwendung eines Reinigungsmittels eine gesundheitliche Gefährdung entstehen – beispielsweise, indem bei der Reinigung Gefahrstoffe am zu reinigenden Objekt freigesetzt werden. Einzelheiten über die tatsächliche Gefährdung durch Inhaltsstoffe kann man stets dem EG-Sicherheitsdatenblatt oder den Produktinformationen des jeweiligen Reinigers entnehmen.
Bei Auftreten von Stoffen in gesundheitsschädigender Konzentration muss eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Es sind dann zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten.
Das ist bei der Arbeit mit Reinigungsmitteln zu beachten
Arbeitsorganisation: Grundsätzlich muss die Arbeit so organisiert werden, dass die Reinigungsmittel niemals mit der Haut in Kontakt kommen. Daher gilt: